| 期刊全稱 | Arbeitsrechtskodifikation und allgemeines Zivilrecht | | 影響因子2023 | Franz Bydlinski | | 視頻video | http://file.papertrans.cn/162/161042/161042.mp4 | | 學(xué)科分類 | Arbeits- und sozialrechtliche Schriftenreihe | | 圖書(shū)封面 |  | | 影響因子 | gung von Arbeitsaufgaben oder mit seiner Anwesenheit im Betrieb herbeigefUhrt wurde. Andernfalls, z. B. bei Srhwarz£ahrt mit einem Betriebsfahrzeug, das dabei besrhiidigt wird, gilt § 823 BGB146. Ungeaclltet der tiefreirhenden Untersrhiede in den Grundlagen der jeweiligen Arbeitsrechtsordnungen deuten diese Beobachtungen darauf hin, daB sich eine radikale Abtrennung des Arbeitsrechts vom Privat- reOO.t scllon deshalb nicht empfiehlt, weil dadurcll unnotige Schwierig- keiten der Remtsanwendung herbeigefiihrt werden, denen, von ideolo- giscllen Gesichtspunkten abgesehen, kein erkennbarer Vorteil entspricht. Das kann als Bestiitigung des oben im grundlegenden Teil erzielten Ergebnisses betraclltet werden. 7. Zusammenfassung Zusammenfassend erweist· dieser - notwendig kursorische - Blick auf benacllbarte Reclltsordnungen wohl folgendes: Erfahrungen mit einer wirklicll selbstiindigen Kodifikation des Arbeitsrecllts liegen nur in der letztgenannten ostdeutschen Reclltsordnung vor, deren Grundentschei- dung fiir eine vollstiindige Abtrennung vom Privatrecht keineswegs auf ZweckmiiBigkeitserwiigungen beruht und daher sowie mit Riicksicht auf die ganz untersclliedliclle tatsiimliche Situati | | Pindex | BookLatest edition |
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